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BRIDGEforEU - Meldung eines grenzüberschreitenden Hindernisses mit Luxemburg

Angaben

Der Initiator wird gebeten:

  • das ihm zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden,
  • die mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Pflichtfelder auszufüllen,
  • auf Wunsch Lösungsansätze vorzuschlagen.
Zur Information: Sie können dieses Formular speichern. Ab der nächsten Seite haben Sie die Möglichkeit, oben rechts auf dem Bildschirm auf ‚Speichern und später fortfahren‘ zu klicken. Geben Sie einfach Ihre E‑Mail‑Adresse ein und Sie erhalten einen Link zur erneuten Anmeldung.

Die grenzüberschreitende Koordinierungsstelle bearbeitet und übermittelt Informationen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen. Sie informiert den Initiator rechtzeitig über den Stand seines Antrags. Bei Uneinigkeit über die endgültige Entscheidung kann der Initiator Widerspruch einlegen.

Nur vollständige Anträge werden geprüft. Wenn Unterlagen fehlen, wird der Antragsteller aufgefordert, diese nachzureichen. Erfolgt keine Ergänzung, kann der Antrag gemäß Art. 9 § (2) Abs. 2 der Verordnung (EU) 2025/925 BRIDGEforEU als unzulässig abgeschlossen werden. Der Initiator wird schriftlich darüber informiert.


Referenzdokumente